LEX LUGAR stammt von dem Holsteiner Hengst Lordanos ab, der selbst unter Gerd Sosath und dessen Kindern Hendrik und Janne viele S-Springen gewonnen hat. Vierjährig wurde der Hengst bei der Sattelkörung in Oldenburg zur Zucht zugelassen. Mit einem Springindex von über 135 Punkten war er insgesamt Zweiter bei der Hengstleistungsprüfung, die er 2004 in Neustadt/Dosse absolvierte. 2005 und 2006 qualifizierte er sich unter Florian Böhner zum Bundeschampionat in Warendorf. 2006 wurde er im Finale nach Stechen Vize-Bundeschampion. Nach weiteren Erfolgen wechselte er 2008 den Stall und sammelte von nun an unter Carsten-Otto Nagel zahlreiche Siege und Platzierungen, auch auf internationalem Niveau, wie z.B. in Aachen und München.
Den wohl größten Erfolg feierten die beiden dann 2010 mit ihrem Sieg im Deutschen Spring-Derby von Hamburg, wo sie sich auch in den darauffolgenden Jahren mehrfach vorne platzieren konnten.
LEX LUGARs Mutter Feenmelodie ging zunächst unter Züchtersohn Thomas Heineking im Sport und brachte ebenfalls den international erfolgreichen Carnando-Sohn „Co-Jack“ hervor. Dieser nahm an der Weltmeisterschaft der Springreiter in Kentucky teil. LEX LUGARs Familie, der Oldenburger Festane Stamm, brachte unter anderem noch den Grand Prix Hengst Rubioso N (Ellen Bontje) und die S-Springpferde Zabadak von Zeus und Classicels von Classiker hervor. Der Körsieger Lord Kemm von Landadel sowie der Hengst Continue entstammen auch dieser Familie. 2010 wurde LEX LUGAR aufgrund seiner Erfolge vom Oldenburger Verband zum VTV Springhengst des Jahres gekürt. LEX LUGAR wurde zunächst in den Sport gebracht und für eine internationale Karriere (von 2004 bis 2016) aufgebaut. Aus einer geringen Anzahl von Bedeckungen (überwiegend TG) kann LEX LUGAR viele erfolgreiche Nachkommen, einige davon mit internationalen Platzierungen, vorweisen.
Anerkannt für folgende Zuchtverbände:
Lex Lugar deckt im Natursprung (TG Samen bitte anfragen bei Tierklinik Dr. Genn in Mühlen).
Decktaxe: 800,- € (zzgl. 7% Ust.)
(300 € fällig bei der ersten Bedeckung und eine Nachzahlung von 500 € bei Trächtigkeit.)
Stationsbestimmungen:
Der Züchter, der eine Stute bedecken lässt, erkennt die folgenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen an:
es gelten die Deckbestimmungen des jeweiligen Verbandes. Die Decksaison beginnt am 1. Januar und endet am 15. August des Jahres. Mit der Anlieferung der Stute erkennen Sie unsere Deck- und Haftungsbestimmungen an. Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Fachtierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Für die Bedeckung sind folgende Angaben notwendig: gewünschter Hengst, vollständige Anschrift des Stutenbesitzers inklusive Telefonnummer, Name und LN sowie Geburtsdatum, Farbe und Pedigree der Stute und Angabe des Zuchtverbandes. Es muss eine Tupferprobe der Stute vorliegen, ausgenommen sind dreijährige Maidenstuten und Fohlenstuten und auch der entsprechende Deckschein muss vorgelegt werden. Pensionskosten der Stuten werden gesondert in Rechnung gestellt. Tagessatz für die Unterbringung der Stuten beträgt 8,- €. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Stuteneigentümers. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte eine Stute güst bleiben oder resorbieren, kann der gleiche Hengst in der nächsten Decksaison zu 50 % der Decktaxe genutzt werden. Eine Nichtträchtigkeit der Stute muss uns bis zum 01.11. des Jahres schriftlich vorliegen. Nach Ende der Decksaison wird ein Deckschein ausgestellt. Er wird dem Züchter und dem zuständigen Zuchtverband nach Begleichung aller Kosten zugesandt. Die Bedeckung kann ohne Deckschein nicht an den Verband gemeldet werden.